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Restschuldversicherung/Restkreditversicherung kündigen – Infos & Muster

Titelbild Restschuldenversicherung kündigen Restkreditversicherung kündigen

Sie haben eine Restschuldversicherung bzw. eine Restkreditversicherung und wollen diese kündigen? Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Kündigung bestehen!

In den vergangenen zwei Wochen erreichten uns einige Anfragen, was man tun könne, um die Restschuldversicherung kündigen zu können. Diese Frage soll nun in diesem Beitrag aufgegriffen und weitestgehend geklärt werden. Dabei wird auch auf konkrete Verhaltensweise eingegangen, wie man sich in verschiedenen Szenarien verhalten sollte. In diesem Zusammenhang haben wir in einem unteren Abschnitt ein Musteranschreiben veröffentlicht, welches in der Regel gute Resonanzen bei Kündigungen von Restschuldversicherungen erzielt.

 

ÄRGER MIT DER RESTSCHULDVERSICHERUNG IM PRIVATKREDIT

Die Erfahrungen unserer Finanzberater des Unternehmens Finanzdienstleistung Bürger haben in den vergangenen 15 Jahren gezeigt, dass Restschuldversicherungen und Restkreditversicherungen immer wieder zu Problemen führen. Das folgende Beispiel, welches uns im Alltag mit Kunden häufig begegnet, soll verdeutlichen, wie es in der Praxis häufig abläuft. Es ist nämlich keine Seltenheit, dass Banken die eigenen Kunden im Rahmen einer Umschuldung nicht ohne Weiteres aus den gewinnbringenden Restkreditversicherungen entlassen wollen. Egal ob es sich dabei um Privatkredite, Autokredite oder Barkredite handelt. Regelmäßig stellen sich diese Fälle wie folgt dar:

    1. Aufgrund einer Umschuldung, Erbschaft oder eines anderen Geldsegens möchte der Kunde seinen Kredit ablösen.
    2. Der Kunde teilt diesen Wunsch seiner Bank mit und diese übermittelt eine entsprechende Ablöse sowie das Ablösedatum.
    3. Nach Eingang der Ablöseforderung der Bank stellt der Kunde schnell fest, dass diese sehr hoch und in manchen Fällen sogar höher als der Ursprungskredit ist.
    4. Der Hintergrund der Verfahrensweise von Banken liegt darin, dass diese den Einmalbetrag erst nachvollständigem Eingang des Geldes zurückrechnen.
    5. Somit wird der Kunde bei einer entsprechenden Umschuldung genötigt, einen viel höheren Betrag zu finanzieren, als es notwendig wäre.
    6. Damit jedoch nicht genug, denn oftmals fangen nun die Probleme mit der Restschuldversicherung bzw. der Restkreditversicherung an. Wer glaubt, dass die Bank nach der Ablösung des Kredites automatisch die damit verbundene Restschuldversicherung kündigt, der irrt. Der Kunde steht oftmals in der Pflicht, diese eigenständig zu kündigen.

 

MÖGLICHKEITEN RESTSCHULDVERSICHERUNGEN ZU KÜNDIGEN

Aus unserer Erfahrung als Finanzberater ergeben sich in der Regel zwei Szenarien.

  1. Der Versicherte der Restschuldversicherung bekommt ein Angebot vom Versicherungsunternehmen, bei dem die Restsumme benannt wird, die dem Kunden zusteht. Anschließend wird diese Summe auf das bekannte Konto überwiesen. Dies ist die problemloseste Variante. Jedoch ist es hierbei sehr wichtig zu prüfen, ob der Abschlag gegenüber dem Einmalbetrag sich im rechtlichen Rahmen bewegt. Sollten Sie vermuten, dass dies nicht der Fall ist, so können Sie uns gern jederzeit dazu befragen bzw. kontaktieren. Bei  Finanzdienstleistung Bürger erhalten Sie alle wichtigen Kontaktinformationen. Wir stehen Ihnen gern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
  2. Einige Versicherungsanbieter von Restschuldversicherungen bzw. von Restkreditversicherungen handeln jedoch nicht so, wie es im vorherigen Szenario dargestellt wurde. Diese beziehen sich in dem Antwortschreiben auf die Kündigung der Restschuldversicherung zunächst auf die Kündigungsfristen, welche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsgesetzes zugrunde liegen. Damit eingeschlossen sind auch die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen, welche je nach Vertrag abweichen können. Dabei ist es üblich, dass eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses der Restschuldversicherung zum Schluss des 3. und jedes weiteren Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich ist. Auf dieser Grundlage wird in dem Antwortschreiben der Versicherung ein Datum zur Wirksamkeit der Kündigung mitgeteilt. Nach Ablauf dieser genannten Frist wird der Kunde nach Ablauf dieser Frist erneut angeschrieben und die Abrechnung des Versicherungsverhältnisses der Restschuldversicherung bzw. der Restkreditversicherung zugesandt.

 

ACHTUNG!!!

Nach unseren jahrelangen Erfahrungen handelt es sich hierbei um klare Irreführung. Denn verdeutlicht man sich erneut den Zweck einer Restschuldversicherung, so liegt es auf der Hand, dass diese das Ziel, hat den Kreditgeber sowie den Kreditnehmer abzusichern. Dieser Sinn ist jedoch nicht mehr vorhanden, da das versicherte Risiko mit der Ablösung der Kreditsumme entfällt.

Das folgende Anschreiben, welches Sie gern verwenden können und sollten, hat in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit sehr gute Resonanzen erzielt.

 

BEISPIEL FÜR EIN ANSCHREIBEN, UM AUF SZENARIO 2 ZU REAGIEREN:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in folgender Angelegenheit wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie.

Finanzierung Nr.: 123456789

Adresse der Musterbank

Adresse der Musterversicherung

Alle relevanten Schriftstücke habe ich Ihnen als Kopien beigefügt. Am xx.xx.20xx habe ich mit der Musterbank einen Kreditvertrag abgeschlossen. (Siehe die entsprechende Finanzierung Nr.: 123456789) In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls eine Restschuldversicherung (RSV) abgeschlossen. Diese wurde mir als Schutz vor Tod, Arbeitslosigkeit oder Unfall und der damit verbundenen Zahlungsunfähigkeit bezüglich des Kredites angeboten. Der Gesamtbetrag dieser Restschuldversicherung beträgt XXXX EUR. Diese Summe wurde zum ursprünglichen Gesamtkreditbetrag inklusive Zinsen in Höhe von XXXXX EUR aufgeschlagen sowie in die Finanzierung mit einer Laufzeit von XX Jahren einberechnet. Die Ablösung dieses Darlehens fand am XX.XX.20XX statt und wurde am XX.XX.20XX per Post mit meiner Sonderkündigung der Restschuldversicherung (RSV) bei der Musterbank bzw. bei der Musterversicherung zugeschickt. Der Inhalt dieses Schreibens lautete wie folgt:

„Aufgrund der vorzeitigen Ablösung des Kredits mit der Finanzierung Nr.: 123456789 besteht der Vertragszweck der Restschuldversicherung (RSV) nicht mehr. Dies liegt darin begründet, dass das abzusichernde Risiko im Fall von Arbeitslosigkeit, Unfall oder Tod nicht mehr gegeben ist. Daher mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige die Ratenschutzversicherung per sofort. Es versteht sich von selbst, dass die Rückerstattung des entsprechenden Betrags für die nicht mehr in Anspruch genommenen Leistungen der Restschuldversicherung an mein folgendes Konto

Kontoinhaber: Max Mustermann

Kontonummer: 123456789

Bankleitzahl: 987654321

Name der eigenen Bank: Musterbank123

zu überweisen ist.“

Die Musterbank, mit der dieser Kreditvertrag geschlossen wurde, hat diesen Vorgang zeitnah an die Musterversicherung weitergeleitet, welche mir bereits schriftlich darauf geantwortet hat. Darin heißt es, dass meine Kündigung erst zum XX.XX.20XX wirksam werde. Diese Auffassung kann und werde ich absolut nicht teilen und habe mich entsprechend juristisch beraten lassen. Dazu folgende Begründungen:

    1. Das Versicherungsvertragsgesetz beinhaltet im §11 keine abschließende Regelung bezüglich der Kündigungsmöglichkeiten eines Versicherungsvertrages.
    2. Der bereits angesprochene Vertragszweck, sprich die Absicherung des Risikos, wozu der Versicherungsvertrag ursprünglich abgeschlossen worden ist, liegt nach der vorgetragenen Darlehnsablösung nicht mehr vor.
    3. Als Konsequenz daraus kann an dem Versicherungsvertrag bis zum XX.XX.20XX bezüglich der Restschuldversicherung unter keinen Umständen festgehalten werden.
    4. Die Restschuldversicherung hat in meinem Fall ihren Sinn und eigentlichen Zweck verloren. Diese diente bis zur Ablösung des Kreditvertrags am XX.XX.20XX allein dazu, gegen Ausfallrisiken, wie zum Beispiel durch Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod im Rahmen des bestehenden Kreditvertragsverhältnisses zu schützen.
    5. Eine solche Restschuldversicherung ist somit untrennbar an den Fortbestand des jeweiligen Kreditvertrages geknüpft. Findet, wie in meinem Fall, eine vorzeitige Beendigung des Kreditvertragsverhältnisses durch eine Ablösung statt, so macht eine Fortführung dieser Restschuldversicherung keinen wirtschaftlichen Sinn.
    6. Das führt unweigerlich dazu, dass durch diese vorzeitige Ablösung des Kredites am XX.XX.20XX mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Das impliziert, dass der bereits gezahlte einmalige Versicherungsbetrag (XXXX EUR) nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anteilig zurückerstattet werden muss.

 

WICHTIGER HINWEIS

Das Ende dieses Musteranschreibens wird an dieser Stelle nicht weiter veröffentlicht, da dieses idealerweise mit uns abgesprochen werden sollte, damit es zu keinen Komplikationen mit Ihrer Bank kommt und die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt.

Schreiben Sie uns an info@unabhaengiger-finanzberater.net und senden Sie uns die vollständigen Vertragsunterlagen bzw. Schriftverkehr zu. Anschließend setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Sie in dieser Situation zu begleiten und Schreiben aufzusetzen.

In der Regel geben die Versicherungen nach diesem Schreiben nach und bestätigen die Rückerstattung. Ist dies geschafft, sollte man jedoch auch an dieser Stelle nicht vergessen, den Umstand des 1. Szenarios zu prüfen. Wir hoffen Ihnen mit diesen Schilderungen ein wenig helfen zu können. Falls Sie diesbezüglich oder zu anderen Finanz-Themen Fragen oder Anregungen haben, so würden wir uns von Finanzdienstleistung Sylvana Bürger freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen würden. Darüber hinaus empfiehlt sich in die juristische Beratung durch einen entsprechenden Anwalt Ihres Vertrauens.

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